Externer Verkehrsleiter für Taxiunternehmen
Übergangslösung bei fehlender Sachkunde. Verantwortungsvolle Übernahme nach Prüfung, mit Kontrolle und Dokumentation.
Wann ein externer Verkehrsleiter im Taxiunternehmen notwendig ist
- Der bisherige Verkehrsleiter scheidet aus
- Gesellschafterwechsel oder Umstrukturierung
- Übergang nach Krankheit oder Todesfall
- Übernahme/Start, Sachkunde noch nicht vorhanden
In diesen Fällen geht es nicht um Umgehung, sondern um eine rechtssichere Fortführung bis zur dauerhaften Lösung.
Keine automatische Übernahme
Vor jeder Übernahme erfolgt eine pflichtige Prüf- und Übernahmephase. Erst nach Auswertung wird entschieden, ob die Verkehrsleitertätigkeit übernommen wird. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht.
Leistungsumfang (Taxi)
- Stellung als externer Verkehrsleiter gemäß Vorgaben
- Ansprechpartner für Genehmigungsbehörden
- Überwachung der betrieblichen Organisation
- Kontrolle der Einhaltung relevanter Pflichten
- Dokumentation der Verkehrsleitertätigkeit
Kontrolle und Konsequenzen
Bei festgestellten Mängeln erfolgt eine schriftliche Rüge mit Fristsetzung. Werden Mängel nicht behoben oder wird bewusst nicht regelkonform gearbeitet, wird die Tätigkeit niedergelegt.
Zeitlich begrenzt
Mindestlaufzeit: 24 Monate. Maximale Gesamtdauer: 48 Monate. Ziel bleibt der Erwerb der eigenen Sachkunde.