Externer Verkehrsleiter für Busunternehmen
Busverkehr bedeutet erhöhte Verantwortung. Übernahme nur nach umfassender Prüfung, mit dokumentierter Kontrolle.
Warum Busverkehr besonders sensibel ist
Im Busverkehr sind Anforderungen und Haftung deutlich höher. Deshalb erfolgt die Übernahme der externen Verkehrsleitung ausschließlich nach sorgfältiger Betriebs- und Risikoanalyse.
Wann externe Verkehrsleitung erforderlich wird
- Wegfall/Ausscheiden des bisherigen Verkehrsleiters
- Krankheit oder Todesfall in Familienbetrieben
- Gesellschaftsrechtliche Veränderungen
- Fortführung eines bestehenden Betriebs ohne aktuell vorhandene Sachkunde
Leistungsumfang (Bus)
- Stellung als externer Verkehrsleiter gemäß Vorgaben
- Ansprechpartner für Behörden
- Überwachung der betrieblichen Organisation
- Kontrolle von Fahrzeug-, Fahrer- und Einsatzstrukturen
- Dokumentation der Verkehrsleitertätigkeit
- Vorbereitung auf Prüfungen und Kontrollen
Kontrolle und Konsequenzen
Bei Abweichungen erfolgt schriftliche Rüge + Frist. Bei Nichtbehebung oder bewusster Missachtung: Niederlegung der Tätigkeit.
Zeitlich begrenzt
Mindestlaufzeit: 24 Monate. Verlängerung nur aus schwerwiegenden Gründen bis maximal 48 Monate.