FAQ – Häufige Fragen
Ablauf, Verantwortung, Laufzeit, Kosten: kurz und eindeutig beantwortet.
Was ist ein externer Verkehrsleiter?
Eine fachlich geeignete Person, die die Verkehrsleitertätigkeit extern übernimmt, wenn intern keine Sachkunde verfügbar ist.
Ist das eine Dauerlösung?
Nein. Es ist eine Übergangslösung: Mindestlaufzeit 24 Monate, maximale Gesamtdauer 48 Monate.
Übernehmen Sie automatisch?
Nein. Vor jeder Übernahme erfolgt eine verpflichtende Prüfung. Erst danach wird entschieden.
Was passiert bei Mängeln?
Schriftliche Rüge + Frist. Bei Nichtbehebung oder bewusster Missachtung: Niederlegung der Tätigkeit.
Muss ich dann trotzdem zahlen?
Ja. Wird die Tätigkeit aus wichtigem Grund vorzeitig niedergelegt, bleibt die Grundgebühr bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit (24 Monate) fällig.
Was, wenn ich die Sachkunde früher erwerbe?
Behördliche Entbindung ist möglich. Wirtschaftlich bleibt die Grundgebühr bis zum Ende der Mindestlaufzeit fällig. Ablösung möglich.
In welchen Regionen?
Die Tätigkeit ist grundsätzlich europaweit möglich, wird aber bewusst auf den deutschsprachigen Rahmen (DE/AT/CH) begrenzt.
Gibt es ein kostenloses Erstgespräch?
Ja. Wir klären Situation und Machbarkeit. Danach folgt ggf. der Prüfauftrag.